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VERSICHERUNGSFALL MELDEN

Als Versicherungsfälle gelten: Arbeitsunfälle, Dienstunfälle und Berufskrankheiten. Jeder Versicherungsfall, durch den Versicherte getötet oder mehr als drei Tage ganz oder teilweise arbeitsunfähig werden, muss dem zuständigen Unfallversicherungsträger gemeldet werden. Unfälle, bei denen Zahnschäden oder Beschädigungen von Brillen oder Prothesen im Zusammenhang mit einer Verletzung auftreten, sind jedenfalls zu melden.
      • Arbeits-/Dienstunfall melden
        Mit diesem Formular können Sie einen neuen Unfall melden oder einen Antrag auf Leistungen nach einem bereits gemeldeten Unfall stellen.
      • Berufskrankheit melden
        Mit diesem Formular können Sie eine Erkrankung melden oder einen Antrag auf Leistungen nach einer bereits gemeldeten Berufskrankheit stellen.