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VERSICHERTE

Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung besteht für zahlreiche Personengruppen, insbesondere für Dienstnehmer, Kindergartenkinder, Schüler und Studenten, Beamte, selbständig Erwerbstätige sowie Betriebsführer und deren mittätige Angehörige. Im Personenkreis der Versicherten finden sich ebenfalls Hinterbliebene (Witwen und Witwer, eingetragene Partner und Waisen) wieder. Als Versicherungsfälle gelten: Arbeitsunfälle, Dienstunfälle und Berufskrankheiten. Nähere Informationen zum Versicherungsschutz, den Hinterbliebenenleistungen sowie Voraussetzungen für das Vorliegen eines Arbeits-/Dienstunfalles und einer Berufskrankheit finden Sie auf den Websites der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt, der Versicherungsanstalt öffentlicher Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau und der Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen.

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