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ARBEITS-/DIENSTUNFALL MELDEN

Jeder Arbeitsunfall bzw. Dienstunfall, durch den Versicherte getötet oder mehr als drei Tage ganz oder teilweise arbeitsunfähig werden, muss längstens binnen fünf Tagen dem gesetzlichen Unfallversicherungsträger gemeldet werden. Dienstgeber und Betriebsführer sind zur Meldung einer Berufskrankheit verpflichtet. Die Meldungen für Gewerbetreibende, Bauern und Neue Selbständige sind von diesen selbst zu erstatten. Unfälle, bei denen Zahnschäden oder Beschädigungen von Brillen oder Prothesen im Zusammenhang mit einer Verletzung auftreten, sind jedenfalls zu melden.
    • Unfallmeldung für Dienstnehmer
      Dieses Formular dient der Meldung eines Unfalles einer unfallversicherten, unselbständig erwerbstätigen Person.
    • Unfallmeldung für Dienstnehmer
      Dieses Formular dient der Meldung eines Unfalles einer unfallversicherten, unselbständig erwerbstätigen Person.
    • Unfallmeldung für Gewerbetreibende, Neue Selbständige und Freiberufler
      Dieses Formular dient der Meldung eines Unfalles einer unfallversicherten selbständig erwerbstätigen Person (Gewerbetreibende, Neue Selbständige).
    • Unfallmeldung für Gewerbetreibende, Neue Selbständige und Freiberufler
      Dieses Formular dient der Meldung eines Unfalles einer unfallversicherten selbständig erwerbstätigen Person (Gewerbetreibende, Neue Selbständige).
    • Unfallmeldung für Bauern
      Dieses Formular dient der Meldung eines Unfalles eines Betriebsführers bzw. des geschützten Personenkreises.
    • Unfallmeldung für Bauern
      Dieses Formular dient der Meldung eines Unfalles eines Betriebsführers bzw. des geschützten Personenkreises.