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VERSICHERTE

Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung besteht für zahlreiche Personengruppen, insbesondere für Dienstnehmer, Kindergartenkinder, Schüler und Studenten, Beamte, selbständig Erwerbstätige sowie Betriebsführer und deren mittätige Angehörige. Im Personenkreis der Versicherten finden sich ebenfalls Hinterbliebene (Witwen und Witwer, eingetragene Partner und Waisen) wieder. Als Versicherungsfälle gelten: Arbeitsunfälle, Dienstunfälle und Berufskrankheiten. Nähere Informationen zum Versicherungsschutz, den Hinterbliebenenleistungen sowie Voraussetzungen für das Vorliegen eines Arbeits-/Dienstunfalles und einer Berufskrankheit finden Sie auf den Websites der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt, der Versicherungsanstalt öffentlicher Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau und der Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen.

Das Serviceportal der gesetzlichen Unfallversicherung

  • MEINE FÄLLE

    Hier finden Sie diverse Antragsformulare (Web-/Onlineformulare und PDF-Formulare) sowie eine Übersicht Ihrer gemeldeten Fälle (Versicherungs- und Hinterbliebenenfälle).

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  • VERSICHERUNGSFALL MELDEN

    Hier finden Sie die Formulare zur Meldung eines Arbeits-/Dienstunfalles oder einer Berufskrankheit.

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  • ANFRAGE STELLEN

    Sie haben ein Anliegen? Hier haben Sie die Möglichkeit allgemeine Fragen oder Leistungsanfragen zu einem Ihrer Versicherungsfälle an Ihren zuständigen Unfallversicherungsträger zu richten.

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  • WEITERE SERVICES

    Hier finden Sie die digitalen Services der Kranken- und Pensionsversicherung sowie der Online-Amtswege.

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